Für betagte Menschen bedeutet der Übertritt von Zuhause in eine Altersinstitution eine einschneidende Veränderung in ihrem Leben. Die Überlegungen für einen Heimeintritt werfen daher viele Fragen auf. Scheuen Sie sich nicht, diese auch zu stellen, denn nur wer umfassend informiert ist kann sich beruhigt und mit gutem Gefühl für diesen wichtigen Schritt entschliessen.


 

Wann ist der richtige Zeitpunkt, mich auf die Warteliste setzen zu lassen? 

Grundsätzlich gilt auch hier die Regel: Je früher desto besser!
Da eine Eintragung auf der Warteliste zu Nichts verpflichtet, profitiert der Kunde bei einem allfälligen Noteintritt (nach Spitalaufenthalt) von der Situation, dass alle Eckdaten bereits geklärt sind und ein reibungsloser Übertritt gewährleistet ist.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich anmelden möchte?

Vor einem möglichen Heimeintritt laden wir Sie herzlich zu einer Besichtigung des ganzen Hauses ein. Wir erachten es als Sinnvoll, dass Sie genügend Zeit haben, sich Ihr zukünftiges Zuhause, alle wichtigen Ansprechspersonen und die Umgebung kennen zu lernen.
Wir sehen es als einen wichtigen Prozess, die Entscheidung bewusst zu erleben, damit sich die Akzeptanz dieses Schrittes auch später widerspiegelt.

Wird ein Zimmer frei, werden die angemeldeten Personen auf der Warteliste in der Reihenfolge der Anmeldung angefragt. Sie entscheiden dann, ob Sie den wichtigen Schritt jetzt machen oder den Entscheid aufschieben wollen.
Anmeldeformular auf Warteliste Alterswohnheim Neukirch-Egnach

Wieviel kostet mich der Heim-Aufenthalt?
Alle Informationen bezüglich Kosten sind in der Taxordnung zu finden. Sie können die Taxordnung hier als PDF-Datei herunterladen: Taxordnung

Merkblatt Finanzierung stationärer Aufenthalt in einer Pflegeinstitution im Kanton Thurgau

Administratives im Alterswohnheim

Wer hilft mir bei der Bezahlung meiner Pensionsrechnung, wenn ich über zu wenig eigene finanzielle Mittel verfüge?
Für die finanzielle Abklärung und notwendige Unterstützung wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörden-Abteilung: Zusatzleistungen zur AHV/IV.

Wie kann ich die möglichen Beiträge der Ergänzungsleistungen berechnen?
Für die Abklärung, ob Sie allenfalls Ergänzungsleistungenberechtigt sind, benützen Sie bitte den untenstehenden Link

Modell-Berechnung Anspruch Ergänzungsleistungen

Häufig gestellte Fragen zur Ergänzungsleistung

Wer erteilt Auskünfte über die Bedingungen für einen EL-Bezug?
Bitte hier draufklicken

Was kann ich von meinen persönlichen Möbeln mitnehmen?
Sie können Ihr Zimmer individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen einrichten. Die Wohnfläche des Standard-Zimmers beträgt 30 m². 
siehe Zimmerplan

Muss ich mein eigenes Bett mitnehmen?
Unsere selbständigen und gering pflegebedürftigen Bewohner/innen schlafen auf Wunsch in ihren eigenen Betten. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit ab RAI-Stufe 3 wird vom Haus kostenlos ein Pflegebett zu Verfügung gestellt.
Wünscht ein selbstständiger Bewohner von Anfang an ein Pflegebett, so wird dies selbstverständlich kostenlos zu Verfügung gestellt.

Macht die Heimverwaltung auch Vermögensverwaltung? 
Aus Gründen der Interessenkollission übernimmt weder die Heimleitung noch andere Mitarbeitende die Verwaltung von Vermögensgeschäften. Es können jedoch Fachpersonen von der Pro Senectute Thurgau vermittelt werden, die im Mandatsauftrag diese Betreuung übernehmen.

Was kann ich unternehmen, wenn ich keine lebensverlängernde Massnahmen wünsche?
Wir begrüssen es, wenn unsere Bewohnerschaft eine Patientenverfügung ausfüllen und uns in unser Dossier abgeben. So sind viele Fragen im Umgang mit der letzten Lebensphase für die Angehörigen, den behandelnden Arzt sowie für unser Pflegepersonal geklärt.
Gerne sind wir auch behilflich bei der Erstellung dieser Verfügung.
Ergänzende Info erhalten Sie unter:

Patientenverfügung Spital Thurgau AG

Einfache Patientenverfügung 

Patientenverfügung Erläuterungen Ärztegesellschaft