Organisation


 

Die Trägerschaft des Heimes ist eine politisch und konfessionell neutrale, nicht gewinnorientierte Genossenschaft. (Statuten)

Natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des
öffentlichen Rechts können sich jederzeit um die Mitgliedschaft bewerben.

Als oberstes Organ wählt die jährlich durchgeführte Genossenschaftsversammlung den Vorstand des Alterswohnheims Neukirch-Egnach.

Organigramm

Der Vorstand zeichnet für die strategische Ausrichtung verantwortlich und unterstützt die Heimleitung bei der Umsetzung der Ziele. Er wählt die Heimleitung und die Pflegedienstleitung.

aktueller Handelsregisterauszug

Die Heimleitung ist für das operative Geschäft zuständig und zeichnet verantwortlich für die Betriebsführung und Öffentlichkeitsaufgaben.
Die Pflegedienstleitung zeichnet verantwortlich für den Bereich Pflege und Betreuung.

Der Kader-Rapport mit allen Bereichsleiter/Innen ist für die laufenden Aufgaben im Heim verantwortlich.

Die Kontrollstelle kommt den Befugnissen und Pflichten bezüglich Rechnungs- und Geschäftsführung nach. Sie hat zu Händen der ordentlichen Generalversammlung Bericht zu erstatten und derselben einen schriftlichen Antrag einzureichen.

Dem Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau obliegt die Oberaufsicht über alle stationären Alterseinrichtungen im Kanton.